Batterie-Melderegister ab Dezember beim UBA
Ab dem 1. Dezember 2009 steht das Melderegister für die Anzeige des Inverkehrbringens von Batterien nach dem Batteriegesetz über die Internet-Seite des Umweltbundesamtes (UBA) zur Verfügung.
Hersteller sind nach dem neuen Batteriegesetz, das am 1. Dezember 2009 in Kraft tritt, dazu verpflichtet, bevor sie Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen, dies dem UBA elektronisch anzuzeigen. Angaben dazu, wie die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen, müssen im Melderegister hinterlegt werden. Ein Vermarkten von Batterien ohne Anzeige der Marktteilnahme ist ab dem 1. März 2010 verboten. Der Hersteller muss somit bis spätestens den 28. Februar 2010 beim Batterie-Melderegister erfasst sein.
