Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Büroring Mitglieder,

gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – verpflichtet, für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigtenam Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz ist also immer Chefsache!

Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) schreibt hierzu: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die im staatlichen Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die nicht beschäftigen Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Das betrifft z. B. alle Geschäftspartner wie Kunden und Fremdfirmen (Handwerker etc.)

Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 regeln jedoch im Detail, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind. Daher stellen hierzu die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Vielzahl ganz konkreter und branchen- und bereichsspezifischer Handlungshilfen zur Verfügung. Zusätzlich beraten die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf Anfrage.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA stellt auf ihrem Web-Portal zur Gefährdungsbeurteilung ausführliche Informationen u.a. zu den einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung und zu den verschiedenen Klassen von Gefährdungsfaktoren sowie eine Datenbank mit konkreten Handlungshilfen verschiedener Anbieter zur Verfügung. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA richtet sich mit der Leitlinie “Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation” zwar in erster Linie an die Aufsichtsdienste der Länder und der Unfallversicherung, jedoch kann diese Leitlinie auch Unternehmen als Orientierung dienen. Außerdem stellt die GDA im Rahmen ihres Werkzeugs “GDA-ORGAcheck” auch eine Reihe von Praxishilfen für Unternehmen zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie u.a. hier:

• Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
• DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”
• Portal zur Gefährdungsbeurteilung bei der BAUA
• GDA Leitlinie “Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation”
• Praxishilfen zum GDA-ORGACheck

Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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Margot Hahn