Aktuelle Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in Zeiten von Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Büroring Mitglieder,

seit dem 20.08.2020 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Sie konkretisiert die Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in Zeiten von Corona. Viele Arbeitnehmer sind seit dem Lockdown wieder aus dem Home-Office an ihren Büroarbeitsplatz zurückgekehrt. Allerdings oft im Wechsel mit weiteren Tagen im Home-Office, da die aktuellen Abstands- und Hygieneanforde rungen oft noch nicht die Anwesenheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz erlauben. Viele Arbeitgeber möchten aber ihre Bürogeb.ude so optimieren, dass sich eine größere Anzahl von Mitarbeitern zeitgleich im Büro aufhalten kann.

Mit detaillierten Vorgaben für den Coronaschutz am Arbeitsplatz erleichtert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun die Planung und Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen und der medizinischen Prävention. Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ enthält beispielsweise konkrete Vorgaben für Abtrennungen zwischen zwei Arbeitsplätzen oder zwischen Arbeitsplätzen und Kunden. Diese sind anzubringen, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden kann.

Darüber hinaus werden viele weitere Punkte konkretisiert, die aus den bisher verfügbaren Empfehlungen nicht eindeutig hervorgingen. Dabei verweisen die Autoren der Arbeitsschutzregel darauf, dass technische Maßnahmen wie Abstand vergrößern und Stellwände aufbauen immer Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen haben.

Die ausführlichen Arbeitsschutzregeln finden Sie unter
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Als Netzwerk der Zukunft standen und stehen wir jederzeit hinter Ihnen.

Ihre Büroring eG
Jörg Schaefers   &   Axel Hennemann