Erste virtuelle Generalversammlung in der Büroring Geschichte: Dienstag, 30.06.2020, 14.00 Uhr
44. Ordentliche Generalversammlung – Jetzt anmelden!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Büroring Mitglieder,

obwohl bundeslandabhängig immer mehr Lockerungen umgesetzt werden, hat uns die Corona-Pandemie immer noch fest im Griff. Stand heute dürfen noch keine Großveranstaltungen mit über 100 Teilnehmern stattfinden. Daher ist nicht absehbar, wann unsere Büroring Generalversammlung wieder als Präsenzveranstaltung möglich sein wird. Doch gerade in schwierigen Zeiten besteht ein erhöhtes Bedürfnis an Orientierung, Aufklärung und Information.

Deshalb ist es für uns mehr denn je ein essentielles Bedürfnis, Sie als Mitglied über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die neu anstehenden Projekte der Genossenschaft zu informieren. Wie bereits berichtet, haben wir hierfür nach Möglichkeiten gesucht, eine virtuelle Veranstaltung inklusive sicherem Abstimmungsverfahren zu realisieren. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die technischen Voraussetzungen nun geschaffen worden sind und die Generalversammlung in diesem Jahr per Live-Stream übertragen werden kann. Selbstverständlich nutzen wir hierfür einen “sicheren Raum”. Zudem können alle Abstimmungen ebenfalls sicher online erfolgen.

Die offizielle Einladung mit allen relevanten Unterlagen haben wir bereits auf den Postweg gebracht. Auf den nachfolgenden Seiten übersenden wir Ihnen zusätzlich nochmals das Anmeldeformular sowie die Stimmrechtsübertragung. Das Anmeldeformular senden Sie bitte unbedingt bis spätestens 19.06.2020 mit Originalunterschrift an beckmann@bueroring.de. Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail mit einem virtuellen Ticket, das Ihnen den Zugang zur unserer digitalen Veranstaltung ermöglicht. Um sicherzustellen, dass der Zugang funktioniert, können Sie gerne im Vorfeld einen Technik-Check durchführen. Hierzu kommen wir nach Ihrer Anmeldung mit gesonderter E-Mail wieder auf Sie zu.

Falls Sie nicht persönlich an der virtuellen Generalversammlung teilnehmen können, haben Sie wie immer die Möglichkeit, mit der beigefügten Stimmrechtsvollmacht festzulegen, welche Person gem. § 26, Abs. 4 unserer Satzung als Ihr Bevollmächtigter das Stimmrecht ausüben soll. Wir weisen darauf hin, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als insgesamt zwei weitere Mitglieder vertreten kann. Aus organisatorischen Gründen ist die Vollmacht uns ebenfalls bis spätestens 19.06.2020 per E-Mail an beckmann@bueroring.de vorzulegen. Die E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten und die Mitgliedsnummer sind unbedingt anzugeben, sonst ist eine Stimmrechtsübertragung nicht möglich.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir bleiben an Ihrer Seite – jetzt und in Zukunft!

Ihre Büroring eG

Jörg Schaefers            Axel Hennemann